Jugendschutz in der Jugendhilfe: Eine Arbeits- und Planungshilfe für die örtliche Praxis
1. Problem-Skizze Jugendhilfe erflillt auf ortlicher Ebene eine groBe Anzahl familien- und schuluntersttitzender, ergiinzender und ersetzender Erziehungs- und Bildungs aufgaben. Trotz dieser Funktionsbreite ist die piidagogisch-institutionelle Rand stellung der Jugendhilfe liingst nicht beseitigt. Die verschiedenen Versuche sozialpiidagogischer, jugendhilferechtlicher und nicht zuletzt auch jugendpo litischer Art, die Jugendhilfe in der Praxis aus ihrer reaktiven Rolle zu 16sen, sind in ihren Erfolgschancen kaum zu beurteilen, zumal die inhaltlichen Fra gen nach wie vor stark divergieren. Eine sozialpiidagogische Priivention, d.h. die Beschriinkung von Erziehungs- und Sozialisationsdefiziten auf ein Mini mum, ist vor diesem Hintergrund weiterhin davon abhiingig, wie stark die Dis krepanz zwischen notwendigen sozialpiidagogischen Interventionen und der ortlichen Leistungskapazitiit der Jugendhilfe ist. Seit der Reformpiidagogik geht die Theorie der Sozialpiidagogik auch von der Notwendigkeit eines Jugendschutzes aus, der piidagogisches Handeln er moglichen und sichern helfen soli. Diese Forderung wurde in der Praxis von zuniichst stark weltanschaulich gebundener Aufgabenwahrnehmung mehr und mehr zu einem piidagogischen und gesetzlichen Instrumentarium flir erziehe rische Interventionen bei physischer und psychischer Dberforderung Jugend licher entwickelt. Eine so verstandene Problemsicht des Jugendschutzes im Leistungsbereich kommunaler Jugendhilfe hat zusammengefaBt folgende Voraussetzungen zu berucksich tigen: Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Erziehung und Bildung. Die Verwirklichung dieses Anspruchs ist in unserer Gesellschaft latent be droht. Daraus ergeben sich Gefahrdungen flir die Entwicklung Heranwach sender. Der Jugendschutz sichert eine angemessene Verwirklichung dieses Erziehungs anspruchs und ziiWt folglich als Instrument ortlicher Jugendhilfe auch zum Gegenstandsbereich kommunaler Entwicklungsplanung."
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Jugendschutz in der Jugendhilfe: Eine Arbeits- und Planungshilfe für die örtliche Praxis
1. Problem-Skizze Jugendhilfe erflillt auf ortlicher Ebene eine groBe Anzahl familien- und schuluntersttitzender, ergiinzender und ersetzender Erziehungs- und Bildungs aufgaben. Trotz dieser Funktionsbreite ist die piidagogisch-institutionelle Rand stellung der Jugendhilfe liingst nicht beseitigt. Die verschiedenen Versuche sozialpiidagogischer, jugendhilferechtlicher und nicht zuletzt auch jugendpo litischer Art, die Jugendhilfe in der Praxis aus ihrer reaktiven Rolle zu 16sen, sind in ihren Erfolgschancen kaum zu beurteilen, zumal die inhaltlichen Fra gen nach wie vor stark divergieren. Eine sozialpiidagogische Priivention, d.h. die Beschriinkung von Erziehungs- und Sozialisationsdefiziten auf ein Mini mum, ist vor diesem Hintergrund weiterhin davon abhiingig, wie stark die Dis krepanz zwischen notwendigen sozialpiidagogischen Interventionen und der ortlichen Leistungskapazitiit der Jugendhilfe ist. Seit der Reformpiidagogik geht die Theorie der Sozialpiidagogik auch von der Notwendigkeit eines Jugendschutzes aus, der piidagogisches Handeln er moglichen und sichern helfen soli. Diese Forderung wurde in der Praxis von zuniichst stark weltanschaulich gebundener Aufgabenwahrnehmung mehr und mehr zu einem piidagogischen und gesetzlichen Instrumentarium flir erziehe rische Interventionen bei physischer und psychischer Dberforderung Jugend licher entwickelt. Eine so verstandene Problemsicht des Jugendschutzes im Leistungsbereich kommunaler Jugendhilfe hat zusammengefaBt folgende Voraussetzungen zu berucksich tigen: Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Erziehung und Bildung. Die Verwirklichung dieses Anspruchs ist in unserer Gesellschaft latent be droht. Daraus ergeben sich Gefahrdungen flir die Entwicklung Heranwach sender. Der Jugendschutz sichert eine angemessene Verwirklichung dieses Erziehungs anspruchs und ziiWt folglich als Instrument ortlicher Jugendhilfe auch zum Gegenstandsbereich kommunaler Entwicklungsplanung."
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Jugendschutz in der Jugendhilfe: Eine Arbeits- und Planungshilfe für die örtliche Praxis

Jugendschutz in der Jugendhilfe: Eine Arbeits- und Planungshilfe für die örtliche Praxis

by Bertold Tillmann
Jugendschutz in der Jugendhilfe: Eine Arbeits- und Planungshilfe für die örtliche Praxis

Jugendschutz in der Jugendhilfe: Eine Arbeits- und Planungshilfe für die örtliche Praxis

by Bertold Tillmann

Paperback(1981)

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1. Problem-Skizze Jugendhilfe erflillt auf ortlicher Ebene eine groBe Anzahl familien- und schuluntersttitzender, ergiinzender und ersetzender Erziehungs- und Bildungs aufgaben. Trotz dieser Funktionsbreite ist die piidagogisch-institutionelle Rand stellung der Jugendhilfe liingst nicht beseitigt. Die verschiedenen Versuche sozialpiidagogischer, jugendhilferechtlicher und nicht zuletzt auch jugendpo litischer Art, die Jugendhilfe in der Praxis aus ihrer reaktiven Rolle zu 16sen, sind in ihren Erfolgschancen kaum zu beurteilen, zumal die inhaltlichen Fra gen nach wie vor stark divergieren. Eine sozialpiidagogische Priivention, d.h. die Beschriinkung von Erziehungs- und Sozialisationsdefiziten auf ein Mini mum, ist vor diesem Hintergrund weiterhin davon abhiingig, wie stark die Dis krepanz zwischen notwendigen sozialpiidagogischen Interventionen und der ortlichen Leistungskapazitiit der Jugendhilfe ist. Seit der Reformpiidagogik geht die Theorie der Sozialpiidagogik auch von der Notwendigkeit eines Jugendschutzes aus, der piidagogisches Handeln er moglichen und sichern helfen soli. Diese Forderung wurde in der Praxis von zuniichst stark weltanschaulich gebundener Aufgabenwahrnehmung mehr und mehr zu einem piidagogischen und gesetzlichen Instrumentarium flir erziehe rische Interventionen bei physischer und psychischer Dberforderung Jugend licher entwickelt. Eine so verstandene Problemsicht des Jugendschutzes im Leistungsbereich kommunaler Jugendhilfe hat zusammengefaBt folgende Voraussetzungen zu berucksich tigen: Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Erziehung und Bildung. Die Verwirklichung dieses Anspruchs ist in unserer Gesellschaft latent be droht. Daraus ergeben sich Gefahrdungen flir die Entwicklung Heranwach sender. Der Jugendschutz sichert eine angemessene Verwirklichung dieses Erziehungs anspruchs und ziiWt folglich als Instrument ortlicher Jugendhilfe auch zum Gegenstandsbereich kommunaler Entwicklungsplanung."

Product Details

ISBN-13: 9783810003836
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Publication date: 01/01/1981
Edition description: 1981
Pages: 318
Product dimensions: 5.83(w) x 8.27(h) x 0.03(d)
Language: German

Table of Contents

A Jugendschutz und örtliche Jugendhilfe (Allgemeines).- I. Zwischenbilanz und Perspektiven der örtlichen Jugendhilfeplanung.- II. Begründung des Jugendschutzes aus sozialwissenschaftlicher Sicht.- III. Jugendschutz im Konzept kommunaler Jugendhilfe.- IV. Aufgabe und Funktion örtlicher Jugendschutzfachkräfte.- B Sektoren und Einrichtungen des örtlichen Jugendschutzes (Sektoren).- I. Jugendschutz in der Öffentlichkeit.- II. Jugendmedienschutz nach dem GjS.- III. Filmjugendschutz und FSK.- IV. Jugendarbeitsschutz.- V. Drogen- und Suchtprophylaxe.- VI. Jugendkriminalität.- VII. Sexualpädagogik.- VIII. Jugendsekten.- IX. Aggression und Gewalt.- X. Kinder-und Jugendberatung.- XI. Jugendschutzstellen.- XII. Jugendwohngemeinschaften.- C Zielgruppen des örtlichen Jugendschutzes (Zielgruppen).- I. Behörden, Dienststellen, Institutionen.- II. Schul- und Sozialpädagogen.- III. Fachschulen für Sozialpädagogik und Fachschulen für Sozialwesen.- IV. Gewerbetreibende.- V. Eltern.- VI. Jugendgruppenleiter.- VII. Schüler.- VIII. Arbeitslose Jugendliche.- IX. Jugendliche Ausländer.- D Institutionelle Kooperation und Koordinierung (Institutionen).- I. Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Nordrhein-Westfalen e. V..- II. Evangelischer Arbeitskreis für Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V..- III. Jugendschutz aus der Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft Jugend-schutz Nordrhein-Westfalen e. V..- IV. Jugendschutz aus der Sicht des Landesjugendamtes Rheinland.- V. Jugendschutz als Aufgabe des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe.- VI. Förderung des Jugendschutzes als Aufgabe des Landes Nordrhein- Westfalen.- VII. Weitere Kooperationsebenen und fördernde Dienststellen des Ju-gendschutzes.- E Sachregister.- F Verordnungen und Erlasse zum Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen(Vorschriften).- Autorenverzeichnis.
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