Leichen�ffnung Befund und Diagnose: Eine Einf�hrung in den Pathologisch-Anatomischen Seziersaal und Demonstrationskurs
Die neue Prüfungsordnung verlangt: "Der Kandidat muß sich befähigt zeigen, an der Leiche die vollständige Sektion mindestens einer der drei Haupthöhlen auszuführen und den Befund sofort 1 niederzuschreiben . " Das klingt so, als würde der Gesetzgeber es als unbedingt notwendig ansehen, daß jeder approbierte Arzt im Stande sein müsse, eine Leichenöffnung kunstgerecht durch­ zuführen. Der Fach-Pathologe weiß, daß eine solche Forderung ebenso unerfüllbar ist, wie wenn man von jedem Arzt verlangte, er müsse im Stande sein, jederzeit einen Magen zu resezieren: der Arzt wird in beiden Fällen gut daran tun, sich an den Fachmann zu wenden. Die Forderung der Prüfungsordnung kann also kaum darauf abzielen, vom Studierenden ein Wissen und eine Fertigkeit zu verlangen, die sich nur in jahrelanger Übung, nicht aber in einem zweistündigen Semestralkolleg erwerben läßt- reicht doch dieses gerade aus, um ihm die einfachsten Handlungen bei der Leichen­ öffnung vorzuführen. Der Sinn der Prüfungsanforderung muß meines Erachtens in etwas anderem liegen: Nirgends lernt der Studierende den die ganze naturwissenschaftlich orientierte Medizin durchziehenden Unterschied zwischen der objektiven Feststellung eines gegebenen Sachverhaltes und seiner subjektiven Ausdeutung, den Unterschied zwischen Befund und Diagnose so klar zu erkennen, wie bei der Leichenöffnung, der Erfassung des Organbefundes und der sich darauf aufbauenden pathologisch­ anatomischen Diagnose. In diese neue Welt wird der Studierende im pathologisch-anatomischen Sektions- und Demonstrationskurs eingeführt, und er hat bei der Prüfung zu beweisen, daß er sich in ihr bewegen kann.
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Leichen�ffnung Befund und Diagnose: Eine Einf�hrung in den Pathologisch-Anatomischen Seziersaal und Demonstrationskurs
Die neue Prüfungsordnung verlangt: "Der Kandidat muß sich befähigt zeigen, an der Leiche die vollständige Sektion mindestens einer der drei Haupthöhlen auszuführen und den Befund sofort 1 niederzuschreiben . " Das klingt so, als würde der Gesetzgeber es als unbedingt notwendig ansehen, daß jeder approbierte Arzt im Stande sein müsse, eine Leichenöffnung kunstgerecht durch­ zuführen. Der Fach-Pathologe weiß, daß eine solche Forderung ebenso unerfüllbar ist, wie wenn man von jedem Arzt verlangte, er müsse im Stande sein, jederzeit einen Magen zu resezieren: der Arzt wird in beiden Fällen gut daran tun, sich an den Fachmann zu wenden. Die Forderung der Prüfungsordnung kann also kaum darauf abzielen, vom Studierenden ein Wissen und eine Fertigkeit zu verlangen, die sich nur in jahrelanger Übung, nicht aber in einem zweistündigen Semestralkolleg erwerben läßt- reicht doch dieses gerade aus, um ihm die einfachsten Handlungen bei der Leichen­ öffnung vorzuführen. Der Sinn der Prüfungsanforderung muß meines Erachtens in etwas anderem liegen: Nirgends lernt der Studierende den die ganze naturwissenschaftlich orientierte Medizin durchziehenden Unterschied zwischen der objektiven Feststellung eines gegebenen Sachverhaltes und seiner subjektiven Ausdeutung, den Unterschied zwischen Befund und Diagnose so klar zu erkennen, wie bei der Leichenöffnung, der Erfassung des Organbefundes und der sich darauf aufbauenden pathologisch­ anatomischen Diagnose. In diese neue Welt wird der Studierende im pathologisch-anatomischen Sektions- und Demonstrationskurs eingeführt, und er hat bei der Prüfung zu beweisen, daß er sich in ihr bewegen kann.
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Leichen�ffnung Befund und Diagnose: Eine Einf�hrung in den Pathologisch-Anatomischen Seziersaal und Demonstrationskurs

Leichen�ffnung Befund und Diagnose: Eine Einf�hrung in den Pathologisch-Anatomischen Seziersaal und Demonstrationskurs

by Herwig Hamperl
Leichen�ffnung Befund und Diagnose: Eine Einf�hrung in den Pathologisch-Anatomischen Seziersaal und Demonstrationskurs

Leichen�ffnung Befund und Diagnose: Eine Einf�hrung in den Pathologisch-Anatomischen Seziersaal und Demonstrationskurs

by Herwig Hamperl

Paperback(4. Aufl. 1972)

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Die neue Prüfungsordnung verlangt: "Der Kandidat muß sich befähigt zeigen, an der Leiche die vollständige Sektion mindestens einer der drei Haupthöhlen auszuführen und den Befund sofort 1 niederzuschreiben . " Das klingt so, als würde der Gesetzgeber es als unbedingt notwendig ansehen, daß jeder approbierte Arzt im Stande sein müsse, eine Leichenöffnung kunstgerecht durch­ zuführen. Der Fach-Pathologe weiß, daß eine solche Forderung ebenso unerfüllbar ist, wie wenn man von jedem Arzt verlangte, er müsse im Stande sein, jederzeit einen Magen zu resezieren: der Arzt wird in beiden Fällen gut daran tun, sich an den Fachmann zu wenden. Die Forderung der Prüfungsordnung kann also kaum darauf abzielen, vom Studierenden ein Wissen und eine Fertigkeit zu verlangen, die sich nur in jahrelanger Übung, nicht aber in einem zweistündigen Semestralkolleg erwerben läßt- reicht doch dieses gerade aus, um ihm die einfachsten Handlungen bei der Leichen­ öffnung vorzuführen. Der Sinn der Prüfungsanforderung muß meines Erachtens in etwas anderem liegen: Nirgends lernt der Studierende den die ganze naturwissenschaftlich orientierte Medizin durchziehenden Unterschied zwischen der objektiven Feststellung eines gegebenen Sachverhaltes und seiner subjektiven Ausdeutung, den Unterschied zwischen Befund und Diagnose so klar zu erkennen, wie bei der Leichenöffnung, der Erfassung des Organbefundes und der sich darauf aufbauenden pathologisch­ anatomischen Diagnose. In diese neue Welt wird der Studierende im pathologisch-anatomischen Sektions- und Demonstrationskurs eingeführt, und er hat bei der Prüfung zu beweisen, daß er sich in ihr bewegen kann.

Product Details

ISBN-13: 9783540038351
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Publication date: 11/01/1971
Edition description: 4. Aufl. 1972
Pages: 124
Product dimensions: 5.51(w) x 8.50(h) x 0.01(d)
Language: German

Table of Contents

A. Die Leichenöffnung.- I. Allgemeine Grundsätze.- II. Praktische Winke.- III. Ausführung der Leichenöffnung.- 1. Äußere Besichtigung.- 2. Hautschnitt.- 3. Bauchsitus.- 4. Eröffnung des Brustkorbes.- 5. Brustsitus.- 6. Herausnahme der Hals- und Brusteingeweide.- 7. Sektion der Halsorgane.- 8. Herzsektion.- 9. Sektion der Lungen.- 10. Abpräparation des Darmes.- 11. Sektion der Organe des Oberbauches.- 12. Sektion der Urogenitalorgane.- 13. Sektion des Darmes.- 14. Schädelsektion.- 15. Sektion des Gehirns.- 16. Eröffnung des Knochenmarkes.- 17. Die Obduktion von Feten und Neugeborenen.- 18. Entnahme von Proben.- 19. Die Herrichtung der Leiche nach der Obduktion.- B. Der pathologisch-anatomische Befundbericht.- I. Allgemeine Grundsätze.- II. Organbeschreibung.- 1. Allgemeines.- 2. Einzelne Organe.- C. Die pathologisch-anatomische Diagnose.- I. Die Organdiagnose.- II. Die Diagnose des ganzen Falles.- III. Die Epikrise.- Anhang: I. Maße und Zahlen.- II. Beispiele von Sektionsprotokollen.- III. Vorlagen zum Einzeichnen von Befunden (Skizzen 1–12 nach S. 100).
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