Rechtsgleichheit und Selbstbestimmung der V�lker in wirtschaftlicher Hinsicht: Die Praxis der Vereinten Nationen
Die Arbeiten irn Rahmen der Vereinten Nationen tiber die wirtschaftliche Komponente des in den Art. 1 Abs. 2 und 55 der UN-Charta enthaltenen Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestirnmung der Volker reichen von der Vorbereitung des jeweiligen Art. 1 der beiden UN-Menschenrechts- konventionen von 1966 und der GV-Res. 523 (VI) und 626 (VII) mit ersten Stellungnahmen zum Verftigungsrecht tiber nattirliche Ressourcen Anfang der ftinfziger Jahre 1 bis zu den Beschltissen tiber eine neue intemationale Wirtschaftsordnung, insbesondere der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Ptlichten der Staaten in der GV-Res. 3281 (XXIX) yom 12. Dezember 2 1974 . Dazwischen liegen eine mit der GV-Res. 1803 (XVII) von 1962 beginnende detaillierte Resolutionenpraxis zur standigen Souveranitat tiber die nattirlichen Ressourcen 3 und die Resolutionen tiber wirtschaftliche Schutzrechte von Volkem unter, fremder Jurisdiktion 4. AuBerdem ist die gesonderte Behandlung von Spezialmaterien mit Beztigen zur wirtschaftlichen Komponente des Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestimmung zu beachten, insbesondere der Grundsatze tiber den Schutz erworbener Vermo- gensrechte irn Falle einer Staatensukzession 5, der relevanten Bereiche des Meeresvolkerrechts 6 und der einschlagigen Komplexe des volkerrechtlichen Interventionsverbots 7. Hierin wird eine irn Rahmen der Vereinten Nationen vorherrschende Konzeption erkennbar, die nicht nur den Bestand oder Inhalt bestirnmter volkerrechtlicher Normen in Frage stellt, sondem mit der Aner- kennung der Volker als origin are Rechtssubjekte auch auf strukturelle Ver- anderungen der universalen Volkerrechtsordnung abzielt.
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Rechtsgleichheit und Selbstbestimmung der V�lker in wirtschaftlicher Hinsicht: Die Praxis der Vereinten Nationen
Die Arbeiten irn Rahmen der Vereinten Nationen tiber die wirtschaftliche Komponente des in den Art. 1 Abs. 2 und 55 der UN-Charta enthaltenen Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestirnmung der Volker reichen von der Vorbereitung des jeweiligen Art. 1 der beiden UN-Menschenrechts- konventionen von 1966 und der GV-Res. 523 (VI) und 626 (VII) mit ersten Stellungnahmen zum Verftigungsrecht tiber nattirliche Ressourcen Anfang der ftinfziger Jahre 1 bis zu den Beschltissen tiber eine neue intemationale Wirtschaftsordnung, insbesondere der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Ptlichten der Staaten in der GV-Res. 3281 (XXIX) yom 12. Dezember 2 1974 . Dazwischen liegen eine mit der GV-Res. 1803 (XVII) von 1962 beginnende detaillierte Resolutionenpraxis zur standigen Souveranitat tiber die nattirlichen Ressourcen 3 und die Resolutionen tiber wirtschaftliche Schutzrechte von Volkem unter, fremder Jurisdiktion 4. AuBerdem ist die gesonderte Behandlung von Spezialmaterien mit Beztigen zur wirtschaftlichen Komponente des Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestimmung zu beachten, insbesondere der Grundsatze tiber den Schutz erworbener Vermo- gensrechte irn Falle einer Staatensukzession 5, der relevanten Bereiche des Meeresvolkerrechts 6 und der einschlagigen Komplexe des volkerrechtlichen Interventionsverbots 7. Hierin wird eine irn Rahmen der Vereinten Nationen vorherrschende Konzeption erkennbar, die nicht nur den Bestand oder Inhalt bestirnmter volkerrechtlicher Normen in Frage stellt, sondem mit der Aner- kennung der Volker als origin are Rechtssubjekte auch auf strukturelle Ver- anderungen der universalen Volkerrechtsordnung abzielt.
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Rechtsgleichheit und Selbstbestimmung der V�lker in wirtschaftlicher Hinsicht: Die Praxis der Vereinten Nationen

Rechtsgleichheit und Selbstbestimmung der V�lker in wirtschaftlicher Hinsicht: Die Praxis der Vereinten Nationen

by Hans Reinhard
Rechtsgleichheit und Selbstbestimmung der V�lker in wirtschaftlicher Hinsicht: Die Praxis der Vereinten Nationen

Rechtsgleichheit und Selbstbestimmung der V�lker in wirtschaftlicher Hinsicht: Die Praxis der Vereinten Nationen

by Hans Reinhard

Paperback(Softcover reprint of the original 1st ed. 1980)

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Overview

Die Arbeiten irn Rahmen der Vereinten Nationen tiber die wirtschaftliche Komponente des in den Art. 1 Abs. 2 und 55 der UN-Charta enthaltenen Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestirnmung der Volker reichen von der Vorbereitung des jeweiligen Art. 1 der beiden UN-Menschenrechts- konventionen von 1966 und der GV-Res. 523 (VI) und 626 (VII) mit ersten Stellungnahmen zum Verftigungsrecht tiber nattirliche Ressourcen Anfang der ftinfziger Jahre 1 bis zu den Beschltissen tiber eine neue intemationale Wirtschaftsordnung, insbesondere der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Ptlichten der Staaten in der GV-Res. 3281 (XXIX) yom 12. Dezember 2 1974 . Dazwischen liegen eine mit der GV-Res. 1803 (XVII) von 1962 beginnende detaillierte Resolutionenpraxis zur standigen Souveranitat tiber die nattirlichen Ressourcen 3 und die Resolutionen tiber wirtschaftliche Schutzrechte von Volkem unter, fremder Jurisdiktion 4. AuBerdem ist die gesonderte Behandlung von Spezialmaterien mit Beztigen zur wirtschaftlichen Komponente des Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestimmung zu beachten, insbesondere der Grundsatze tiber den Schutz erworbener Vermo- gensrechte irn Falle einer Staatensukzession 5, der relevanten Bereiche des Meeresvolkerrechts 6 und der einschlagigen Komplexe des volkerrechtlichen Interventionsverbots 7. Hierin wird eine irn Rahmen der Vereinten Nationen vorherrschende Konzeption erkennbar, die nicht nur den Bestand oder Inhalt bestirnmter volkerrechtlicher Normen in Frage stellt, sondem mit der Aner- kennung der Volker als origin are Rechtssubjekte auch auf strukturelle Ver- anderungen der universalen Volkerrechtsordnung abzielt.

Product Details

ISBN-13: 9783642674624
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Publication date: 12/21/2011
Series: Beitr�ge zum ausl�ndischen �ffentlichen Recht und V�lkerrecht , #74
Edition description: Softcover reprint of the original 1st ed. 1980
Pages: 376
Product dimensions: 6.10(w) x 9.25(h) x 0.03(d)
Language: German

Table of Contents

A. Die Menschenrechtskonventionen von 1966.- I. Das wirtschaftliche Selbstbestimmungsrecht im jeweiligen Art. 1.- II. Völkerrechtliche Bedeutung unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte.- III. Annahme durch den 3. Ausschuß der Generalversammlung.- IV. Art. 25 der Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Art. 47 der Konvention über bürgerliche und politische Rechte.- V. Annahme der Menschenrechtskonventionen durch die Generalversammlung und ihr Inkrafttreten.- B. Proklamation des Verfügungsrechts über die natürlichen Ressourcen durch die Generalversammlung.- I. Resolutionen 523 (VI) und 626 (VII) von 1952.- II. Gegenständlicher Anwendungsbereich.- C. GV-Res. 1803 (XVII) vom 14. Dezember 1962.- I. Völkerrechtliche Enteignungsgrundsätze.- II. Vorbehalt im Hinblick auf Sukzessorstaaten und -regierungen ehemals kolonial abhängiger Gebiete.- III. Sonstige Aussagen über die Stellung der Staaten gegenüber ausländischen Investitionen.- IV. Abstimmungsverhalten und Vorbehaltserklärungen.- D. GV-Res. 2158 (XXI) vom 25. November 1966.- I. Wesentlicher Inhalt und Stellungnahmen.- II. Tendenzen in der Staatenpraxis.- E. Anschließende Resolutionenpraxis bis zur Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten vom 12. Dezember 1974.- I. Allgemeine Definition des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts.- II. Spezielle Probleme.- F. Doppelte Bedeutung des völkerrechtlichen Gleichheitssatzes als Bestandteil des Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestimmung der Völker.- I. Materielle Gleichbehandlung der Staaten in den internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen.- II. Veränderung der Grundlagen der internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen unter Berücksichtigung der tatsächlich ungleichenVerhältnisse.- G. Zusammenfassender Überblick über die Bedeutung der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten für das Prinzip der gleichen Rechte und der Selbstbestimmung der Völker.- H. Bedeutung des Prinzips für die Kodifikationsarbeiten der Völkerrechtskommission über den Schutz erworbener Vermögensrechte bei einer Staatensukzession.- I. Problemstellung.- II. Traditionelles Rechtsverständnis und seine sozialen Voraussetzungen.- III. Besonderheiten bei der Statusveränderung eines Gebietes unter fremder Jurisdiktion.- IV. Exkurs: Globalentschädigungsabkommen als Indiz für Veränderungen einschlägiger traditioneller Völkerrechtsnormen.- V. Stellungnahmen zu den Berichten des Sonderberichterstatters.- J. Bedeutung des Prinzips für die Neuordnung des Meeresvölkerrechts..- I. Küstennahe Meereszonen als Gegenstand des Prinzips der ständigen Souveränität über die natürlichen Ressourcen.- II. Problemstellungen bei den Arbeiten des Meeresboden-Ausschusses der Generalversammlung.- III. Regelungsbefugnis der Staaten entgegen den traditionellen Normen des Meeresvölkerrechts.- IV. Bedeutung und Erfolgsaussichten einer vertragsförmigen Kodifikation.- K. Wirtschaftliche Schutzrechte der Völker unter fremder Jurisdiktion.- I. Wirtschaftliche Schutzbestimmungen in Treuhand-Abkommen der Vereinten Nationen.- II. Fortentwicklung dieses Rechtsgedankens durch die Generalversammlung.- III. Einzelfalle.- IV. Allgemeine Bestimmungen über eine Restitutions- oder Ersatzpflicht in der neueren Resolutionenpraxis der Generalversammlung.- L. Die wirtschaftliche Komponente des Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestimmung der Völker als Bestandteil des ius cogens und des internationalen ordre public.- I. Verständnis des Prinzips alszwingendes Völkerrecht.- II. Speziell: Der zwingende Charakter der wirtschaftlichen Komponente des Prinzips.- III. Meinungsstand unter den Mitgliedstaaten.- M. Verhältnis zum Grundsatz der Nichtintervention.- I. Selbstbestimmungswidriger Zwang gegenüber Staaten im Sinne der Resolutionen von Generalversammlung und UNCTAD.- II. Völker unter fremder Jurisdiktion und das Interventionsverbot.
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